Neues Urteil zum Thema: Verwendung von Marken in Google AdWords

Leider gibt es derzeit zum Thema Markennamenverwendung in Google AdWords keine gesichterte Rechtsprechung. Die bisher gefällten Urteile widersprechen sich zum Teil erheblich.

Während bisher die Rechtsprechung in die Richtung ging, dass ein Adword, ähnlich wie Meta-Tags einer Webseite tendenziell nicht erlaubt ist, hat das OLG Frankfurt nun ein Urteil gefällt, das in der Benutzung von AdWords in den Keywords keine “kennzeichenrechtlich relevante Benutzerhandlung” sieht.

Das Gericht spricht im Urteil von einer “Lotsenfunktion” durch das beworbene Keyword. Dass man einen Markennamen weiterhin, auch nicht durch automatisiertes Einfügen im Text einer AdWords Anzeige, nicht bewerben kann, bleibt natürlich bestehen.

Tipp: Lassen Sie auf jeden Fall Ihren eigenen Markenname durch uns oder eine andere Agentur bei Google sperren.

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