Der europäische Gerichtshof zu Verwendung von Marken in Google AdWords
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat heute eine Pressemitteilung zum Fall Google gegen Louis Vuitton veröffentlicht. In dem Fall ging es darum zu klären, ob Google gegen das Markenrecht verstößt.
Um es kurz zusammenzufassen: Nichts Neues unter der Sonne. Das Urteil stützt im Wesentlichen die bisherige Rechtsauffassung der deutschen Gerichte und verweist in Einzelfragen auch auf die nationalen Gerichte zurück.
Festzustellen ist, dass man Google auch nach europäischem Recht keine Mitschuld geben kann, wenn ein Werbetreibender Marken bei Adwords einbucht. Ein Werbetreibender der eine Marke einbucht muss, wie im deutschen Recht auch, sicherstellen, dass er diese nicht “kennzeichenmässig” verwendet.

