Googles Rechtsstreit mit der US-Regierung

Googles Rechtsstreit mit der US-Regierung

“Don`t be evil” heisst der bekannte Leitspruch des Internet-Suchgiganten “Google”. Sein böses Gesicht zeigte das Unternehmen für viele Nutzer jedoch, als es seine chinesische Variante mit den vom chinesischen Regime gewünschten Filtern – zwecks Zensur unliebsamer politischer Meinungen – ausstattete. Für Kritiker war klar: Google kam es allein auf den Profit an. Denn nichts Böses zu tun, bedeutet auch, seine wirtschaftliche Freiheit einzuschränken.

Die Kritik, Unternehmensprinzipien aus Profitgier zu opfern, wies Vorstandschef Eric Schmidt nach einem Bericht auf www.faz.net gegenüber Journalisten zurück:

“Das Geschäft mit Werbung ist in China erst am Entstehen. Wir machen dort nur wenig Umsatz.”

Von “sympathisch” zu “aalglatt”
Dennoch sank das Ansehen des Sucher-Darlings in letzter Zeit in der Öffentlichkeit stark: Das Image scheint sich langsam von “sympathisch” zu “aalglatt, solange man damit Gewinne machen kann” zu verwandeln. Eine Entwicklung, die den Verantwortlichen mit ziemlicher Sicherheit einige Sorgen bereitet.

Googles Aufbegehren gegen die US-Regierung
Fast scheint es so, als wolle Google nun in einem anderen Fall mit aller Macht diesem Flecken auf der bislang blütenweißen Image-Weste zu Leibe rücken. Die US-Regierung hatte letztes Jahr von dem Unternehmen die Herausgabe lückenloser Such-Logs – inbegriffen der Keywords, mit denen User nach Informationen suchen – verlangt. Mit dem Datenmaterial möchte sie nachweisen, dass Minderjährige trotz Filtersoftware ganz leicht durch Suchergebnisse auf pornographische Webseiten geführt werden können. Anders als seine Konkurrenten Yahoo, AOL und MSN, die sich kooperativ zeigten, hat sich Google jedoch vehement gegen diese Aufforderung gewehrt – mit der Begründung, die Datenschutzrechte seiner Nutzer schützen zu wollen.

Erfolg für den Datenschutz oder Farce?
Nachdem das Unternehmen die Justiz eingeschaltet hatte, schraubte die US-Regierung ihre Forderung zurück, bestand aber auf der Herausgabe von 50.000 Web-Adressen und 5.000 Suchanfragen – stieß damit jedoch sowohl bei Google als auch beim zuständigen Gericht auf Granit. Nun entschied Richter James Ware vom Federal District Court of Northern California, dass Google der Regierung zwar 50.000 willkürlich ausgewählte URL´s aus seinem Webseiten-Index übergeben muss, jedoch keine Stichwörter und Schlüsselbegriffe. Die Anwältin des Unternehmens, Nicole Wong, nannte diesen Teilsieg einen “Sieg für unsere Nutzer und unser Unternehmen”.

Fragwürdig erscheint bei dieser Sache jedoch die Begründung des Unternehmens, die Datenschutzrechte seiner User schützen zu wollen. Warum war es Google so wichtig, dass keine Suchbegriffe herausgegeben werden? Gibt es doch – ganz offiziell – Listen mit den am meisten verwendeten Keywords, die für alle interessierten User einsehbar sind – zum Beispiel Googles “Zeitgeist” . Oder das Google AdWords-Keyword-Tool sowie die Analytics-Datenbank, die für jeden angemeldeten User das Verhalten der Internetnutzer transparenter macht.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass Google sich mit einem bestimmten Hintergedanken in diesen Rechtsstreit gestürzt hat: den zu erwartenden Medienrummel dazu zu nutzen, sein Image wieder aufzupolieren und am Schluss wieder als “der Gute” dazustehen.

 

 

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